Das Zivilrecht wird oft auch als Allgemeines Privatrecht bezeichnet. Es umfasst die Regelungen, die für die Beziehungen der Bürger (sog. natürliche Personen) und juristischen Personen untereinander gelten. Das Privatrecht ist zu unterscheiden vom öffentlichen Recht, das die Beziehungen des Staates zu Personen regelt, also das Verwaltungsrecht und das Strafrecht betrifft.
Das Arbeitsrecht umfasst die Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, sowie die Bestimmungen für Gewerkschaften, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände etc. (sog. Kollektivarbeitsrecht).
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Themengebiete, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen Finanzdienstleistern und Privat- und Geschäftskunden auftreten. Weiterer Aspekt sind die Rechtsverhältnisse zwischen den staatlichen Institutionen, die für die Kontrolle des Bankensektors zuständig sind und den Kreditinstituten. Herr Rechtsanwalt Alexander Rothschild ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Baurecht und Architektenrecht. Herr Rechtsanwalt Tom Steger ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.
Das Baurecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen:
Das Erbrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet, das oft konfliktbeladen ist. Hier gilt es, bereits zu Lebzeiten vorzusorgen. Oft scheitern gut gemeinte Wünsche eines Erblassers bereits an formalen Dingen oder Begriffsverwechslungen. Es ist daher sinnvoll, sich insbesondere bei der Abfassung von Testamenten oder dem Abschluss eines Erbvertrages rechtlich fundiert beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei.
Das Gesellschaftrecht, ebenso wie das Handelsrecht sind Kernbereiche des Wirtschaftsrechts. Wir helfen Ihnen bei der Gesellschaftsgründung, insbesondere bei der Abfassung von Satzung bzw. Gesellschaftvertrag, begleiten Sie aber auch bei verschiedenen Maßnahmen wie Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Strukturänderungen, Umwandlungen etc.
Das Immobilienrecht stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Es umfasst u. a. die Gebiete des Immobilienkaufrechts, des privaten Baurechts inkl. Bauträgerrecht, des Mietrechts (Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht), des Pachtrechts, des Maklerrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.
Gerade im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen oder der gewerblichen Vermietung ist das Maklerrecht noch von besonderer Bedeutung. Oft geht es um die Geltendmachung oder Abwehr einer Maklerprovision. Hier stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte bei.
Das Mietrecht ist eines der zentralen zivilrechtlichen Rechtsgebiete. Es betrifft neben der Miete von Gegenständen (z.B. Autovermietung, Werkzeugmiete usw.) insbesondere die Vermietung von Wohnraum und Gewerberäumen.
Weiterlesen: MIETRECHT (WOHNUNGSMIETRECHT, GEWERBEMIETRECHT)
Das Verkehrsrecht kann jeden betreffen, denn schließlich sind wir alle – und sei es als Fußgänger – Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr.
Das Versicherungsrecht ist im Wesentlichen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Dieses Gesetz regelt die Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherung sowie deren Rechte und Pflichten. Es betrifft z.B. die Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Gebäudeversicherung (Feuerversicherung), Unfallversicherung, Lebensversicherung oder die Krankenversicherung.
Verträge schließen wir alle regelmäßig ab. Daher betrifft das Vertragsrecht jeden. Als Rechtsanwälte stehen wir nicht nur bei Vertragsabschluss oder Vertragsverhandlungen zur Seite, sondern auch bei der Vertragsabwicklung oder Beendigung.
Das Wohnungseigentumsrecht stellt eine besondere Rechtsmaterie dar, die selbst erfahrene Juristen oft vor große Herausforderungen stellt. Sowohl als Hausverwalter, als auch als Erwerber einer Eigentumswohnung oder bereits langjähriger Wohnungseigentümer sind Sie oft auf die Mitwirkung bzw. auf das Zusammenwirken der Eigentümergemeinschaft angewiesen.