Das Wohnungseigentumsrecht stellt eine besondere Rechtsmaterie dar, die selbst erfahrene Juristen oft vor große Herausforderungen stellt. Sowohl als Hausverwalter, als auch als Erwerber einer Eigentumswohnung oder bereits langjähriger Wohnungseigentümer sind Sie oft auf die Mitwirkung bzw. auf das Zusammenwirken der Eigentümergemeinschaft angewiesen.

Den Rahmen für das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern untereinander, der Gemeinschaft gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümer und der Hausverwaltung setzen zum einen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das BGB, zum anderen die jeweilige Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung, zusammen mit den Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer.

Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft über die Verwaltung ihres Eigentums (Gemeinschaftseigentum), während die einzelnen Wohnungseigentümer innerhalb der eigenen Wohnung über das ihnen zustehende Sondereigentum selbst verfügen können.

Aus dieser Konstellation können sich komplizierte Rechtsfragen ergeben, bei denen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können, sei es im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Fragen (z.B. Aufstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage), sei es bei sonstigen Verwaltungsfragen (bauliche Veränderungen, Renovierung, Sanierung usw.).

Natürlich beraten wir Sie auch im Vorfeld eines beabsichtigten Erwerbs einer Eigentumswohnung oder bei deren Verkauf.

Stichworte, die das Wohnungseigentumsrecht betreffen:

  • Teilungserklärung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Eigentumswohnung
  • Eigentümerversammlung, Tagesordnung
  • Beschluss, Beschlussanfechtung
  • Hausverwaltung
  • Ordnungsgemäße Verwaltung
  • Jahresabrechnung
  • Wirtschaftsplan
  • Sonderumlage
  • Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung
  • Bauliche Veränderung
   

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