Das Arbeitsrecht umfasst die Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, sowie die Bestimmungen für Gewerkschaften, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände etc. (sog. Kollektivarbeitsrecht).
Unsere Kanzlei vertritt hier sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Insbesondere bieten wir Unterstützung im Rahmen von Abmahnungen im laufenden Arbeitsverhältnis, beim Ausspruch oder der Abwehr von Kündigungen, Vertretung bei Kündigungsschutzklagen oder z.B. beim Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen sowie bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Gehalts- und Lohnansprüchen an.
Stichworte, die das Arbeitsrecht betreffen:
- Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag
- Kündigung, Abmahnung
- Fristlose Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl
- Personenbedingte Kündigung, Fehlzeiten, Krankheit
- Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung
- Änderungskündigung
- Lohn, Gehalt, Arbeitsentgelt
- Urlaub, Urlaubsabgeltung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Betriebsübergang
- Befristetes Arbeitsverhältnis, Teilzeitarbeit
- Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung
- Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage
- Arbeitszeugnis
- Tarifvertrag
- Betriebsrat, Betriebsratsanhörung