Das Zivilrecht wird oft auch als Allgemeines Privatrecht bezeichnet. Es umfasst die Regelungen, die für die Beziehungen der Bürger (sog. natürliche Personen) und juristischen Personen untereinander gelten. Das Privatrecht ist zu unterscheiden vom öffentlichen Recht, das die Beziehungen des Staates zu Personen regelt, also das Verwaltungsrecht und das Strafrecht betrifft.

Kern des Allgemeinen Privatrechts sind die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier finden sich z.B. die Vorschriften für Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Darlehensverträge usw.

Unsere Kanzlei ist im Wesentlichen auf das Zivilrecht ausgerichtet. Wir stehen sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen rechtlich zur Seite, wenn es gilt, beispielsweise Verträge zu verhandeln, einen Anspruch durchzusetzen bzw. abzuwehren oder sich einfach nur rechtlich beraten zu lassen.
Nachfolgend einige Stichworte, die das Arbeitsfeld des Zivilrechts betreffen:

  • Vertrag, Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Darlehensvertrag, Leasingvertrag, Finanzierungsvertrag
  • Verbrauchsgüterkauf, Händler, Unternehmer, Verbraucher
  • Forderung, Erfüllung
  • Anfechtung, Widerruf
  • Gewährleistung, Garantie
  • Nachbesserung, Schadensersatz, Rücktritt, Minderung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), allgemeine Vertragsbedingungen
  • Forderungsbeitreibung
  • Mahnbescheid, Klage
  • Verzug, Abnahme
  • Mangel, arglistige Täuschung
  • Verjährung
   

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