Das Immobilienrecht stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Es umfasst u. a. die Gebiete des Immobilienkaufrechts, des privaten Baurechts inkl. Bauträgerrecht, des Mietrechts (Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht), des Pachtrechts, des Maklerrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.
Durch die in unserer Kanzlei tätigen Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht decken wir den Bereich des Immobilienrechts umfassend ab.
Wir vertreten sowohl Bauunternehmen, als auch Verbraucher. So unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld eines Immobilienerwerbs oder –verkaufs bzw. im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen o.ä., stehen aber auch im Streitfall, z.B. in Gewährleistungsfällen, zur Verfügung, um eine schnelle und interessensgerechte Lösung herbeizuführen.
Gleiches gilt natürlich auch im Bereich des Mietrechts. Hier vertreten wir ebenso Vermieter wie Mieter.
Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört natürlich auch das Wohnungseigentumsrecht. Wir helfen Ihnen z.B. im Zusammenhang mit Beschlussanfechtungen, Vorbereitungen zur Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung oder sonstiger Verwaltungsangelegenheiten.
Stichworte, die das Immobilienrecht betreffen:
- Kaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, notarielle Beurkundung
- Immobilienfinanzierung
- Bauträgervertrag
- Mietvertrag
- Wohnungseigentum
- Hausverwaltung
- Maklerprovision
- Beschlussanfechtung Eigentümerversammlung
- Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung