Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Themengebiete, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen Finanzdienstleistern und Privat- und Geschäftskunden auftreten. Weiterer Aspekt sind die Rechtsverhältnisse zwischen den staatlichen Institutionen, die für die Kontrolle des Bankensektors zuständig sind und den Kreditinstituten. Herr Rechtsanwalt Alexander Rothschild ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Im Kapitalmarktrecht werden Problem- und Themenkreise aufgrund der Betätigung am Finanzmarkt für mittel- und langfristige Kapitalanlagen geklärt. Da Banken und Sparkassen als Anbieter und Vermittler zwischen Kapitalanbietern (Produktgeber und Initiatoren) und Kapitalnehmern (Kapitalanleger) fungieren, treten des Öfteren Überschneidungen/Interessenskollisionen auf.

Die von unserer Kanzlei angebotene Beratung und Begleitung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung umfasst Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kapitalanlagen, der Vermögensverwaltung sowie der Vermögensverwahrung und dem Factoring bzw. Leasing. Wobei auch selbstredend die steuerlichen Bezüge berücksichtigt werden, da die steuerlichen Aspekte regelmäßig die Entscheidung für eine Kapitalanlage zumindest mitprägen.

Stichworte, die das Bank- und Kapitalmarktrecht betreffen:

  • Geschäftsvereinbarung Bank und Kunde
  • Kreditvertragsrecht
  • Wertpapierhandel
  • Factoring/Leasing
  • Anlageberatung und Haftung
   

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