Das Erbrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet, das oft konfliktbeladen ist. Hier gilt es, bereits zu Lebzeiten vorzusorgen. Oft scheitern gut gemeinte Wünsche eines Erblassers bereits an formalen Dingen oder Begriffsverwechslungen. Es ist daher sinnvoll, sich insbesondere bei der Abfassung von Testamenten oder dem Abschluss eines Erbvertrages rechtlich fundiert beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei.
Zu denken ist auch an lebzeitige Eigentumsübertragungen, insbesondere z.B. von Grundstücken und Wohnungen. Die Vereinbarung eines lebenslangen Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs kann hier eine Option sein, auch nach der Übertragung abgesichert zu sein.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Regelung einer Unternehmensnachfolge. Hier setzen wir auf einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung aller gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkte.
Auch im Streitfall zwischen Erben und/oder Pflichtteilsberechtigten ist eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll:
Sie sind Erbe und sehen sich mit Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen konfrontiert?
Sie wurden enterbt und möchten ihren Pflichtteil geltend machen?
Sie werden von Gläubigern als Erbe in Anspruch genommen?
Sie möchten die Erbauseinandersetzung betreiben oder werden selbst von anderen Miterben in Anspruch genommen?
Sie möchten die Erbschaft – ggf. nachträglich – ausschlagen?
Wir prüfen Ihren Fall gerne und stehen Ihnen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen zur Verfügung.
Stichworte, die das Erbrecht betreffen:
- Testament
- Berliner Testament, gemeinschaftliches Testament, notarielles Testament
- Erbvertrag, Bindungswirkung
- Pflichtteil
- Pflichtteilsverzicht
- Vermächtnis
- Nachlassverzeichnis, Auskunftsanspruch
- Wertermittlungsanspruch
- Erbauseinandersetzung, Erbquote, Miterbe
- Teilungsversteigerung
- Nachlassgericht, Nachlassakte
- Erbengemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft
- Nachlassverbindlichkeiten
- Beerdigungskosten