Das Verkehrsrecht kann jeden betreffen, denn schließlich sind wir alle – und sei es als Fußgänger – Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr.
Bei einem Unfall koordinieren wir für Sie die Abwicklung, führen die Korrespondenz mit Versicherungen sowie sonstigen Beteiligten und setzen Ihre Ansprüche durch bzw. wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab. Sofern der Unfall unverschuldet ist, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltsgebühren.
Siehe gesonderte Rubrik „Unfallabwicklung“
Sie wurden geblitzt? Sie haben eine rote Ampel überfahren? Natürlich vertreten wir Sie auch, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Ferner verteidigen wir Sie auch in einem Strafverfahren z.B. wegen Trunkenheit oder Körperverletzung im Straßenverkehr oder Unfallflucht.
Stichworte, die das Verkehrsrecht betreffen:
- Verkehrsunfall
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
- Totalschaden
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Mietwagen
- Nutzungsausfall
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Bußgeldbescheid
- Ordnungswidrigkeit
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Blitzer, Radarfalle